Altbestand von 1955 ist zum Abriss vorgesehen. Das Haus ist bereits geräumt. Das Nachbargrundstück wurde gerade neu verdichtet bebaut. Es existiert kein Bebauungsplan. Bebaubar nach § 34 Bay.Bay.GB. Umgebungsbebauung.
Die Umgebung ist bebaut mit Ein- und Zweifamilienhäusern, mit und ohne Gauben auch sind alle Dachformen zu finden. (Auskunft der Gemeinde Raubling Bauamt). Denkbar ist eine Bebaung mit 3 EFH oder auch 2 DH. Eine Teilung des Grundstückes ist auch möglich. In zwei oder mehrere Teile.
Auf dem Gelände stehen zwei Fertiggaragen, innen gegenseitig offen der Fa.Zapf. 3 x 7 Meter mit Satteldach, erst wenige Jahre alt. Versetzung mit Garagentieflader problemlos möglich. Oder auch Verwendung bei einem neuen Objekt auf dem Grundstück.
Im Ortsteil Nicklheim, sehr verkehrsgünstig gelegen. 3 km zur A8 nach München und Salzburg sowie zur A93 Kufstein-Innsbruck. 7 km nach Rosenheim. Die Anliegerstraße ist sehr ruhig.
Gymnasium 2 km | Autobahn 3 km | Zentrum 3 km
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